Abstammungsüberprüfung

In Kärnten ist die Abstammungsüberprüfung für alle Warmblutfohlen verpflichtend vorgeschrieben.

"Mit Hilfe der Abstammungsuntersuchung wird geprüft, ob die angegebenen Eltern eines Tieres tatsächlich als genetische Eltern in Frage kommen. Dazu werden die DNA-Profile der möglichen Eltern mit dem des Nachkommen verglichen. Da die gesamte genetische Information eines Individuums jeweils zur Hälfte von Vater- und Muttertier vererbt wurde, müssen sämtliche Genotypen des Nachkommen in den Eltern wiederzufinden sein. Bei der Untersuchung des Tieres wird ein individuell einzigartiges, fälschungssicheres und über das ganze Leben hinweg unverändertes DNA-Profil erstellt." (Quelle: genecontrol.de)

Für in Kärnten geborene Warmblutfohlen gilt seit 2007 verpflichtend eine Abstammungsüberprüfung per DNA-Analyse. Diese gilt sowohl für Fohlen aus einer Künstlichen Besamung als auch für Fohlen aus einem Natursprung. Die Haarentnahme ist von einem Tierarzt vorzunehmen, dieser sollte folgendes beachten:

Anleitung zur Haarwurzelentnahme (© genecontrol.de)
Für die Untersuchung und Probeneinlagerung werden ca. 50 gut sichtbare Wurzeln von Haaren aus der Mähne oder Schweif des Pferdes benötigt. Eine etwas größere Menge stellt eine ausreichende Reserve für eventuelle Wiederholungen, Nachtypisierungen etc. sicher. Die Untersuchung wird mit Haarwurzeln durchgeführt, deshalb die Haare nicht abschneiden, sonder auszupfen Die angewandte Methode ist sehr empfindlich, die Verschleppung eines einzelnen, fremden Haares kann im ungünstigen Fall bereits zur Verfälschung der Ergebnisse führen! Feuchte Proben sind für die Untersuchung unbrauchbar. Wir empfehlen die Haarentnahme so schnell wie möglich vorzunehmen. Erfahrungsgemäß braucht die Auswertung etwas Zeit. Es können jedoch ausnahmslos nur jene Fohlen gebrannt und ein Pferdepass inkl. Zuchtbescheinigung (Zuchtpass) ausgestellt werden, deren Abstammung als erwiesen gilt!

Die Abstammungskontrolle ist auch bei Jährlingen und älteren Pferden aus einem Natursprung oder der Künstlichen Besamung, die nicht als Fohlen registriert und gebrannt wurden, vorgeschrieben.

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