Haben Sie sich entschlossen, Ihre Stute zu decken, so benötigen Sie einen Deckschein für Hengste die im Natursprung angeboten werden, oder einen Besamungsschein für die künstliche Besamung.
Auf der Abfohlmeldung (Rückseite des Deck-/Besamungsscheines) werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen.
In Kärnten ist die Abstammungsüberprüfung für alle Warmblutfohlen verpflichtend vorgeschrieben.
Brand oder Chip?
Im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO 2009), sind alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden innerhalb eines Jahres ab der Geburt zu identifizieren. Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten ist, lt. Bescheid vom BMG (Bundesministerium für Gesundheit), berechtigt Pferdepässe auszustellen.